Elektromobilität

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Thema "Planung"

Ich plane die Anschaffung einer Wallbox, was muss ich dabei beachten?

Vor der Installation einer Wallbox sollte eine Elektrofachkraft die notwendigen Maßnahmen prüfen: In Neubauten ist dies oft unkompliziert, während bei Altbauten bauliche Anpassungen erforderlich sein können. Ihre elektrischen Anlagen müssen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Netze BW entsprechen. Seit dem 01.01.2024 wird eine Wallbox über die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens lediglich bei uns „fertiggemeldet“, sobald diese installiert und in Betrieb genommen worden ist. Sie müssen für diesen Prozess nicht tätig werden. Weiterhin haben Sie seit dem 01.01.2024 Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodelle (genannt „Module“) zur Auswahl.

Modul 1: Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet.

Modul 2: Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss.

Modul 3: Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul kann nur als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden.

Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.

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