Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

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Thema "Unternehmen in Schwierigkeiten"

Welche Folgen hat die Angabe „Unternehmen in Schwierigkeiten“?

Wenn Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ihrer EEG-Anlage

- ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen,

entfällt der Anspruch auf EEG-Förderung (Einspeisevergütung oder Marktprämie) dauerhaft und endgültig. Dies gilt ebenfalls, wenn die entsprechende Erklärung nicht abgegeben wurde.  

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