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Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
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Thema "Unternehmen in Schwierigkeiten"
Welche Folgen hat die Angabe „Unternehmen in Schwierigkeiten“?
Wenn Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ihrer EEG-Anlage
- ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder - offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen,
entfällt der Anspruch auf EEG-Förderung (Einspeisevergütung oder Marktprämie) dauerhaft und endgültig. Dies gilt ebenfalls, wenn die entsprechende Erklärung nicht abgegeben wurde.
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